Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Alles, was Sie über die Schweizer Autobahnvignette wissen müssen.
Wann beginnt die Gültigkeit der E-Vignette? +
Die E-Vignette ist sofort nach dem Kauf im System hinterlegt und gültig. Es gibt keine Wartezeit.
E-Vignette vs. Klebevignette: Was ist der Unterschied? +
Die E-Vignette ist digital an das Kontrollschild gebunden, während die Klebevignette physisch an die Windschutzscheibe geklebt werden muss. Beide kosten 40 CHF und haben die gleiche Gültigkeit.
Wo gilt die Vignette? +
Die Vignette ist auf allen Nationalstrassen 1. und 2. Klasse (Autobahnen und Autostrassen) der Schweiz obligatorisch.
Gibt es Ausnahmen von der Vignettenpflicht? +
Ja, schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zahlen keine Vignette, sondern die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) oder die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA).
Wie hoch sind die Strafen bei fehlender Vignette? +
Wer ohne gültige Vignette auf vignettenpflichtigen Strassen fährt, wird mit einer Busse von 200 CHF bestraft. Zusätzlich muss eine gültige Vignette erworben werden.
Kann ich die E-Vignette zurückgeben? +
Ein Rückgabe oder Umtausch ist grundsätzlich nicht möglich, ausser bei nachgewiesener Doppelzahlung für dasselbe Kontrollschild.
Kann ich die E-Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen? +
Die E-Vignette ist an das Kontrollschild gebunden. Wenn Sie das Fahrzeug wechseln, aber das Kontrollschild behalten, bleibt die E-Vignette gültig. Ein Übertrag auf ein anderes Kontrollschild ist nicht möglich.